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Menschenrechte

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Menschenrechte

Unser Bekenntnis zu Menschenrechten und dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz 

Oerlikon ist der Ansicht, dass alle Menschen mit Würde, Fairness und Respekt behandelt werden sollten. Wir haben uns verpflichtet, den Schutz und die Wahrung der grundlegenden Menschenrechte, wie sie in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte verankert sind, in unseren weltweiten Geschäftstätigkeiten zu unterstützen und sicherzustellen, dass wir nicht in Menschenrechtsverletzungen verwickelt sind oder davon profitieren. Mit unserem Oerlikon Verhaltenskodex, der für alle Mitarbeiter und Leitungsorgane gilt, halten wir unsere Standards weltweit aufrecht und legen den ethischen und rechtlichen Rahmen für alle unsere Geschäftsaktivitäten fest.

Unser Engagement für die Menschenrechte ist auch ein fester Bestandteil unserer ESG-Strategie und -Maßnahmen. Oerlikon unterstützt alle Ziele für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen (SDGs). Von diesen Zielen haben jedoch acht Ziele im Hinblick auf unsere Fähigkeit, der Umwelt, unseren Mitarbeitenden und jedem Einzelnen oder jeder Gemeinschaft, die von unserer Arbeit betroffen ist, zu dienen, für uns die größte Relevanz. Zu diesen acht Zielen gehören unter anderem das Ziel "Arbeitnehmer-Arbeitgeber-Verhältnis, Vereinigungsfreiheit und Tarifverhandlungen" (Our Governance (oerlikon.com) und das Ziel "Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz" (Health & Safety (oerlikon.com).

Unser Engagement für die Menschenrechte wird weiterhin durch das Bekenntnis unserer deutschen Konzerngesellschaft Oerlikon Textile GmbH & Co. KG zur Einhaltung der durch das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) geschützten Menschen- und Umweltrechte (LkSG-Rechte) begleitet. Bei der Erfüllung unserer Verantwortung in Bezug auf das LkSG stützen wir uns auf einen systematischen, integrierten und risikobasierten Ansatz sowie etablierte Überwachungs- und Managementsysteme. Da wir die LkSG-Due-Diligence als einen kontinuierlichen Prozess betrachten, überprüfen wir unsere LkSG-Due-Diligence-Mechanismen und -Prozesse regelmäßig und passen diese bei Bedarf an.

Bitte klicken Sie auf die nachstehenden Kategorien, um mehr über bestimmte Elemente unserer LkSG-Aktivitäten zu erfahren:

  • 1. Menschenrechtserklärung

    Die Grundsatzerklärung der Oerlikon Textile GmbH & Co. KG zu ihren Menschenrechtspositionen legt unsere Strategie in Bezug auf die durch vom LkSG geschützten Rechtspositionen dar. Sie zeigt ebenfalls auf, wie wir unsere Strategie in Übereinstimmung mit den Anforderungen des LkSG umsetzen wollen.

    Menschenrechtserklärung

     

  • 2. Beschwerdesystem

    Wir bieten ein weltweites Beschwerdeverfahren an. Kritische Fragen, Anliegen und Beschwerden werden immer gehört. Unsere Compliance-Kommunikationskanäle - insbesondere unser Hinweisgebersystem "Speak Up" steht allen Mitarbeitern, betroffenen Mitarbeitern von Dritten und direkt oder indirekt betroffenen Personen weltweit rund um die Uhr in mehreren Sprachen zur Verfügung. Unser Hinweisgebersystem "Speak Up" ermöglicht es jedem, Risiken in Bezug auf oder Verstöße gegen das LkSG-Rechte in unseren eigenen Geschäftsbetrieben oder entlang unserer Lieferkette zu melden.

    Direktive zum Beschwerdeverfahren

    FAQs

  • 3. Berichterstattung

    In Zukunft wird die Oerlikon Textile GmbH & Co. KG in einem jährlichen Bericht über die Erfüllung ihrer Verpflichtungen nach dem LkSG berichten. Dieser Bericht wird unter anderem Informationen über festgestellte Verstöße gegen LkSG-Rechte, aufgrund bestimmter Aspekte priorisierte Risiken und entsprechende Maßnahmen enthalten.

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