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Corporate governance

Mitwirkungsrechte der Aktionäre

Stimmrechtsbeschränkung und -vertretung

Es bestehen keine Stimmrechtsbeschränkungen. Zudem kann jeder Aktionär seine Aktien an der Generalversammlung durch einen schriftlich bevollmächtigten Aktionär, durch die OC Oerlikon Corporation AG, Pfäffikon als Organvertreterin oder durch den von der Gesellschaft bezeichneten, unabhängigen Stimmrechtsvertreter vertreten lassen.

Statutarische Quoren

Die Statuten der OC Oerlikon Corporation AG, Pfäffikon sehen keine speziellen Quoren vor, die über die aktienrechtlichen Bestimmungen hinausgehen.

Einberufung der Generalversammlung

In Ergänzung der aktienrechtlichen Bestimmungen sehen die Gesellschaftsstatuten vor, dass die Einberufung der Generalversammlung durch einmalige Bekanntmachung im «Schweizerischen Handelsamtsblatt» erfolgt.

Traktandierung

In Ergänzung der aktienrechtlichen Bestimmungen sehen die Gesellschaftsstatuten vor, dass die Traktandierung eines Verhandlungsgegenstands bis spätestens zehn Wochen vor dem Datum der Generalversammlung verlangt werden kann.

Eintragungen im Aktienbuch und Stichtagsregelung

Die ordentliche Generalversammlung 2007 findet am 8. Mai 2007 im Kultur- und Kongresszentrum KKL in Luzern statt. Aktionärinnen und Aktionäre, die im Aktienregister eingetragen sind bzw. bis zum 12. April 2007 eingetragen werden, erhalten zusammen mit der Einladung zur Generalversammlung ein Anmeldeformular für die Teilnahme an der Generalversammlung, mit dem die Zutrittskarte inklusive Stimmmaterial angefordert werden kann. Mutationen im Aktienregister nach dem 12. April 2007 werden nur berücksichtigt, soweit dies organisatorisch möglich ist und die Gleichbehandlung gewahrt werden kann./p>

Massgebend für die Stimmberechtigung an der Generalversammlung ist der Stand des Aktienregisters am 4. Mai 2007. Im Falle eines Verkaufs aus dem auf der Zutrittskarte aufgeführten Bestand sind Aktionärinnen und Aktionäre für die verkauften Aktien nicht mehr stimmberechtigt. Vorher ausgegebene Zutrittskarten werden im Falle von solchen Mutationen am Eingang zur Generalversammlung ausgetauscht.

Einsichtnahme GV-Protokoll

Das Protokoll der 33. ordentlichen Generalversammlung vom 23. Mai 2006 ist im Internet unter www.oerlikon.com abrufbar und kann überdies von den Aktionärinnen und Aktionären nach Voranmeldung am Sitz der Gesellschaft eingesehen werden. Das Protokoll der ordentlichen Generalversammlung 2007 wird nach Fertigstellung ebenfalls auf der Website von Oerlikon publiziert.